Vermögen zu Lebzeiten übertragen
Die sogenannte vorweggenommene Erbfolge bietet eine Möglichkeit, Vermögen bereits zu Lebzeiten an die eigenen Kinder oder andere Personen zu übertragen. Besonders häufig betrifft dies die Übertragung des Eigenheims. Dabei sind jedoch verschiedene rechtliche wie steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.
Ein wichtiger Punkt ist der Schutz der Kinder vor möglichen Pflichtteilsansprüchen, falls die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten stattfindet.
Hierzu gehört die Berücksichtigung „weichender“ Geschwister im Hinblick auf deren Pflichtteilsansprüche. Darüber hinaus müssen Sie die Schenkungs- und Erbschaftssteuer im Blick behalten. Es ist daher ratsam, die steuerlichen Auswirkungen einer Schenkung und Übertragung genau zu kalkulieren, um unnötige Belastungen zu vermeiden. Dabei arbeiten wir Hand in Hand mit Ihrem persönlichen Steuerberater.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Schutz vor möglichen Ansprüchen des Staates im Falle einer späteren Verarmung. Sollte eine Person in die Bedürftigkeit geraten, kann der Staat unter Umständen versuchen, auf das verschenkte Vermögen zuzugreifen, um Sozialleistungen zu decken. Hier kann eine durchdachte Planung helfen, Risiken zu minimieren und die Vermögensübertragung rechtlich abzusichern.
Unsere Kanzlei berät Sie umfassend und individuell zur vorweggenommenen Erbfolge. Wir helfen Ihnen, Ihre Vermögensübertragung optimal zu gestalten. Mit einer fundierten Beratung sorgen wir dafür, dass Ihre Wünsche auch langfristig umgesetzt werden und mögliche Risiken vermieden werden.
Zu den Kosten: Für die Übertragung eines Grundstücks ist die notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Bei den Kosten für diese Beurkundung sind die Beratungskosten bereits inbegriffen. Für den Fall, dass Sie es bei einer Beratung belassen, fällt lediglich eine Beratungsgebühr an.
Die konkreten Kosten hängen von diversen Faktoren ab und werden mit Ihnen im ersten Gespräch erörtert.