Die richtige Vorsorge ist entscheidend, um im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung sicherzustellen, dass Ihre Wünsche beachtet werden. Denn anders als viele denken, können Ehepartner oder Kinder nicht automatisch für die betroffene Person handeln. Besonders gravierend kann sich dies auswirken, wenn ein Eigenheim oder Kinder involviert sind.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente Beratung rund um das Thema Vorsorge. Wir erläutern Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Erstellung der notwendigen Erklärungen.
In einigen Fällen erübrigt sich die notarielle Beurkundung, sodass Sie nach der Beratung selber die nötigen Dokumente aufsetzen können. Sollten Sie sich entschließen, die Vorsorgeerklärungen notariell beurkunden lassen, sind die Beratungskosten bereits inbegriffen. Für den Fall, dass Sie es bei einer Beratung belassen, fällt eine Beratungsgebühr an.
Ein Beispiel zu den Kosten: Sie verfügen über ein Sparguthaben in Höhe von 25.000,00 € und sind hälftiger Eigentümer eines Einfamilienhauses, welches einen Wert von 300.000,00 € hat. Für die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung fallen Kosten in Höhe von 246,00 € zzgl. MwSt. und Auslagen an. Bleibt es nur bei der Beratung, würden hier Kosten in Höhe von ca. 100,00€ zzgl. MwSt. und Auslagen entstehen.
Zögern Sie nicht, uns anzusprechen – wir helfen Ihnen, Ihre Vorsorgeregelungen rechtzeitig und passgenau umzusetzen.