Zielgruppe: „übergangener“ Erbe
Sind Sie enterbt worden, obwohl Ihnen mindestens ein Pflichtteil zusteht? Rechtlich gesehen, ist es dem Erblasser verwehrt, bestimmte ihm besonders nahestehende Personen zu enterben. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihren Pflichtteil erhalten und zwar selbst dann, wenn der Erblasser versucht hat, durch lebzeitige Schenkungen Ihren Anteil am Erbe so klein wie möglich zu halten. In einem solchen Fall kümmern wir uns darum, dass Ihr Pflichtteil aus der Schenkung ergänzt wird (Pflichtteilergänzungsanspruch).