ANWALTLICHE TÄTIGKEITEN

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Juristischen Rat und juristische Vertretung für alle Belange rund ums Erbrecht – das bietet Ihnen die Kanzlei Hüsemann Erbrecht. Ob Sie Erbe oder Erblasser sind, ob Sie einer Erbengemeinschaft angehören oder ein Erbe ausschlagen wollen – juristische Themen rund um das komplexe Thema Erbrecht sind unsere Stärke.

Vertrauen Sie auf jahrelange Expertise, aktuelles Know‐how und fundiertes Spezialwissen, welches wir in erbrechtlichen Belangen aufgebaut haben – und stetig weiter ausbauen.


Pflichtteil / Pflichtteilsergänzungsanspruch

Zielgruppe: „übergangener“ Erbe

Sind Sie enterbt worden, obwohl Ihnen mindestens ein Pflichtteil zusteht? Rechtlich gesehen, ist es dem Erblasser verwehrt, bestimmte ihm besonders nahestehende Personen zu enterben. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihren Pflichtteil erhalten und zwar selbst dann, wenn der Erblasser versucht hat, durch lebzeitige Schenkungen Ihren Anteil am Erbe so klein wie möglich zu halten. In einem solchen Fall kümmern wir uns darum, dass Ihr Pflichtteil aus der Schenkung ergänzt wird (Pflichtteilergänzungsanspruch).

Vermächtnis Taktische Erbausschlagung Anfechtung, Annahme / Ausschlagung der Erbschaft Beeinträchtigung des Testaments‐ / Vertragserben Wohnungsrecht / Nießbrauchrecht Erbengemeinschaft